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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Golfurlaub.com – RCO GmbH

 

Sehr geehrter Kunde,bitte beachten Sie die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Golfurlaub.com – RCO GmbH, die das Vertragsverhältnis zwischen uns und Ihnen regeln und die Sie mit Ihrer Anmeldung anerkennen.

 

golfurlaub.com und RCO GmbH vermitteln Angebote verschiedener Reiseveranstalter. Für diese Angebote haben ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der entsprechenden Leistungsträger Gültigkeit. Falls Ihnen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zugänglich sind oder Sie Fragen dazu haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung:  info@golfurlaub.com.

 

Bei von golfurlaub.com und RCO GmbH durchgeführten Eigenveranstaltungen gelten folgende allgemeine Geschäftsbedingungen:

 

Diese Reisebedingungen ergänzen die §§651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Reisenden und der Golfurlaub.com- RCO GmbH als Vermittler und als Reiseveranstalter. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband) gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung und in besonderen Angebotshinweisen haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch

 

 § 1  Anmeldung

 

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, per Internet oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtungen Sie dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären; andernfalls liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor.

 

§ 2 Bezahlung

 

Mit Vertragsabschluss kann eine angemessene Anzahlung gefordert werden, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen fällig. Nach Eingang der vollständigen Bezahlung erfolgt der Versand der Reiseunterlagen. Bei kurzfristigen Anmeldungen ist der Gesamtpreis sofort fällig. Die RCO GmbH behält sich vor, die Reiseunterlagen per Nachnahme zu versenden oder diese am Abflughafen zu hinterlegen. Hierfür kann eine einmalige Gebühr bis zu 25 EURO zuzüglich zu den von den Leistungsträgern erhobenen Gebühren berechnet werden. Werden die Dokumente von der RCO GmbH an den Besteller zum Versand gebracht, so trägt der Besteller die Transportgefahr. Dies gilt auch dann, wenn die RCO GmbH die Kosten der Versendung selbst trägt. Erfolgt die Bezahlung der Rechnung mit einer Kreditkarte kann die RCO GmbH anfallende Kosten berechnen.

 

§ 3 Reiseprogramm und Leistungen

 

Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung der Leistungen zu erklären, über die wir Sie vor Antritt Ihrer Reise selbstverständlich informieren werden.

 

§ 4 Leistungs- und Preisänderungen

 

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung werden wir Sie unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte müssen Sie unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend machen. 

 

§ 5 Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer, Rücktrittspauschale, Rücktritt 

 

Sie können jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert.

Umbuchung

Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von EURO 25.

Ersatzteilnehmer 

Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner.

Schriftform

Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen aber in jedem Fall schriftlich erfolgen. 

 

§ 6 Rücktrittspauschale/Stornokosten 

 

Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben beim einzelnen Angebot!

 

Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Golfurlaub.com – RCO GmbH. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen.

 

 

·          bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises

 

·          ab dem 21. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises

 

·          ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises

 

·          ab dem 08. Tag vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises

 

·          ab dem 02. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100 % des Reisepreises

 

·          Sofern bei Fremdleistungen (z.B. bei Flügen, Greenfee Buchungen, etc.), bestimmten Angeboten und Sonderleistungen abweichende Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen genannt sind, gehen diese vor.

 

·          Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.

 

Nicht in Anspruch genommene Leistungen: Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

 

§ 7 Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter 

 

Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

 

a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;

 

b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück;

 

c) bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, es sei denn, wir haben die dazu führenden Gründe zu vertreten. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand pauschal in Höhe von EURO 25 erstattet, sofern Sie von einem evtl. Ersatzangebot keinen Gebrauch machen.

 

§ 8 Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt

 

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

 

§ 9 Haftung des Reiseveranstalters 

 

a) Eigene Leistungen

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:- die gewissenhafte Reisevorbereitung- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger- die Richtigkeit der Beschreibung aller in der Beschreibung angegebenen Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben.

b) Erfüllungsgehilfen 

Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

c) Fremdleistungen 

Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen. 

 

§ 10 Gewährleistung

 

Die Erbringung von Leistungen, die dem jeweiligen Leistungsträger obliegen, ist nicht Gegenstand des mit der RCO GmbH bestehenden Vertragsverhältnisses. Eine Haftung der RCO GmbH für die von den jeweiligen Leistungsträgern zu erbringenden Leistungen besteht daher nicht. Zwischen dem Anmeldenden und dem Leistungsträger ist die RCO GmbH ausschließlich als Vermittler tätig und handelt im Auftrag und für Rechnung des Leistungsträgers. Gültig sind also die Haftungsbedingungen der einzelnen Leistungsträger. Ansonsten gelten folgende Regelungen:

a) Abhilfe

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Treten Mängel während der Reise auf, so sind Ihre Beanstandungen unverzüglich den entsprechenden Leistungsträgern vor Ort zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verlorengeht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

b) Minderung des Reisepreises

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreise ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.

c) Kündigung des Vertrages 

Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.

d) Gesetzliche Haftungsbeschränkung 

Ein Schadenersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.§ 11  Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. Ihre reisevertraglichen Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen. § 12 Versicherungena) Insolvenzschutz-Versicherung Das Insolvenzrisiko unseres Unternehmens ist durch eine entsprechende Ausfallversicherung abgedecktb) ReiseversicherungenDer Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV) wird allen Reiseteilnehmern empfohlen. Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der vereinbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von der Reise zurückgetreten sind.

 

§ 13 Gerichtsstand 

 

Gerichtsstand für Kaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Hamburg.

 

§ 14 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Unwirksame Bestimmungen sind durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten wirtschaftlichen Regelung am nächsten kommen. 

 

§ 15 Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften 

 

Jeder Anmeldende (Reisende) ist für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreisevorschriften, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen selbst verantwortlich. Die RCO GmbH ist bemüht, den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise zu informieren. Eine Gewähr für die erteilten Informationen übernimmt die RCO GmbH nicht. Insbesondere haftet die RCO GmbH nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.

 

§ 17  Datenschutz 

 

Personenbezogene Daten, die uns zur Abwicklung des Reisevertrages zur Verfügung gestellt werden, dürfen nicht an Dritte außerhalb des zu uns als Reiseveranstalter gehörenden Personenkreises weitergegeben werden.

 

Der Kunde wird gem. § 33 BDSG, § 3 Abs. 5 TDDSG und § 12 Abs. 6 MDStV darauf hingewiesen, dass die Angaben, die er im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses macht (insbesondere Name und Anschrift), von der RCO GmbH in dem für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren gespeichert, erhoben, verarbeitet und genutzt werden (§ 5 Abs. 1 TDDSG und § 15 Abs. MDStV). Der Kunde wird außerdem darauf hingewiesen, dass die RCO GmbH Nutzungs- und Abrechnungsdaten im Rahmen des § 6 Abs. 1 TDDSG und des § 15 Abs. 2 MDStV erhebt, verarbeitet und nutzt. Der Kunde wird gem. § 3 Abs. 4 TDSV darauf hingewiesen, dass von der RCO GmbH personenbezogene Daten der am Fernmeldeverkehr Beteiligten, im Rahmen des nach der TDSV zulässigen Umfangs erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Solange der Auftraggeber nicht widerspricht, ist die RCO GmbH berechtigt, die erhobenen Bestandsdaten zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung des Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Telekommunikationsdienstleistungen erforderlich ist (§ 3 Abs. 1 Satz 2 TDSV i.V.m. § 4 Abs. 2 TDSG). Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen.

 

Veranstalter:

 

Golfurlaub.com - RCO GmbH

 

Sperberhorst 8     22459 Hamburg

 

Telefon: 040-31 777 31

 

Telefax: 040-31 777 329 

 

 

E-Mail: info(at)golfurlaub.com

 

 

Stand: März 2011 

 

 

 

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